Rechtsprechung
   BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10223
BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96 (https://dejure.org/1996,10223)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.1996 - 4St RR 139/96 (https://dejure.org/1996,10223)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 4St RR 139/96 (https://dejure.org/1996,10223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,10223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Beihilfe zum versuchten Erwerb und zum Handeltreiben; Konkurrenzen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.04.1994 - 1 StR 87/94

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Handeltreiben ist nämlich jedes auf Betäubungsmittelumsatz gerichtete und abzielende Verhalten, ohne daß es auf den Erfolg ankommt (BGH StV 1995, 524 ).

    Als Beihilfehandlung zum unerlaubten Handeltreiben reicht nämlich jedes Verhalten aus, das die Rechtsgutverletzung des Haupttäters ermöglicht oder verstärkt oder ihre Durchführung erleichtert, also die Tat fördert (vgl. BGH MDR 1995, 509/510; BGH StV 1995, 524 ).

  • BayObLG, 20.09.1990 - RReg. 4 St 113/90

    Regelbeispiel; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel; dolus eventualis

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Bedingt vorsätzliches Handeln genügt insoweit in subjektiver Hinsicht (Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 248 und § 29a Rn. 90 jeweils m. w. N.), wobei die Wirkstoffmenge des Rauschgifts vom bedingten Vorsatz umfaßt sein muß (BayObLGSt 1990, 99/101).
  • BGH, 16.04.1975 - 2 StR 60/75

    Illegaler Besitz - Betäubungsmittel - Drogenbesitz - Anwendbarkeit der

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Der Besitztatbestand wird allerdings nicht schon durch eine ganz kurze Hilfstätigkeit, die ohne Herrschaftswillen geleistet wird, erfüllt (BGHSt 26, 117 = NJW 1975, 1470/1471; BayObLGSt 1982, 132/133).
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Die Verwirklichung des Tatbestandes des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln setzt voraus, daß der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betäubungsmittel auf abgeleitetem Wege, d. h. in einverständlichem Zusammenwirken mit dem Vorbesitzer erlangt und die Verfügungsgewalt ausüben kann (BGH NStZ 1995, 140/141; BayObLG a.a.O.; OLG Celle MDR 1986, 421; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rn. 724).
  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Als Beihilfehandlung zum unerlaubten Handeltreiben reicht nämlich jedes Verhalten aus, das die Rechtsgutverletzung des Haupttäters ermöglicht oder verstärkt oder ihre Durchführung erleichtert, also die Tat fördert (vgl. BGH MDR 1995, 509/510; BGH StV 1995, 524 ).
  • BGH, 25.11.1980 - 1 StR 508/80

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Definitionen von "Abgabe",

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Dies stellt einen sachlich-rechtlichen Fehler dar (vgl. BGH StV 1981, 127/128).
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Die gesetzliche Neuregelung des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG schließt es allerdings aus, in den Fällen nicht geringer Mengen den Besitz von Betäubungsmitteln weiterhin als bloßen Auffangtatbestand anzusehen (BGH NStZ 1994, 548 ).
  • BGH, 29.11.1994 - 4 StR 637/94

    Betäubungsmittel - Aufbewahrung für Dritten - Handeltreiben - Besitz von

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Aber auch in Fällen der Beihilfe zum Handeltreiben ist Tateinheit mit dem Besitz von Betäubungsmitteln möglich (BGH StV 1995, 197/198 und StV 1981, 624 ).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 789/82

    Überschreiten der Grenze von der Vorbereitungshandlung zum Versuch bei einer

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Das ist der Fall, wenn der Täter Handlungen vornimmt, die nach seinem Tatplan der Erfüllung eines Tatbestandsmerkmals vorgelagert sind und in die Tatbestandshandlung unmittelbar einmünden, dementsprechend wenn er Handlungen begeht, die im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen (BGH NStZ 1983, 364 ; BayObLG NStZ 1984, 320 ).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 204/95

    Bewertung des Unrechtsgehalts des Besitzes von Betäubungsmitteln gegenüber den

    Auszug aus BayObLG, 22.10.1996 - 4St RR 139/96
    Grundsätzlich hat der Besitz von Betäubungsmitteln gegenüber Abgabe, Veräußerung und Handeltreiben keinen eigenen Unrechtsgehalt (BGH StV 1995, 521 ).
  • OLG Celle, 13.08.1985 - 1 Ss 143/85

    Voraussetzungen der strafrechtlichen Verurteilung eines Angeklagten wegen

  • BayObLG, 18.10.1982 - RReg. 4 St 186/82

    Begünstigung; Besitz; Sachherrschaft; Zeit; Zeitdauer; Unerheblich

  • BGH, 19.08.1981 - 2 StR 333/81

    Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit

  • BayObLG, 19.03.1984 - RReg. 4 St 37/84
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht